Die Novel Food Edikt der EU

Nach der Novel Food Erlass der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Essen und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Essen bzw. einen neuen Zusatz auf den Marktgebiet bringen möchte, dieser Vorhaben zunächst der für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder hinsichtlich Annahme oder ZurüCkweisung zugänglich gemacht.

Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Ausschuss eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Diese Diskussionsrunde unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Konsument und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Ausfragen und schaulustig sich insbesondere für Befragen der Toxikologie und Hygiene bei der Lebensmittelproduktion. Dieses große Menge unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche BüRgschaft der Konsument in punkto neuer Lebensmittel bieten.

Die Novel Food Erlass ist laut der EU anzuwenden auf:

"...das In Umlauf Bringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft, die in dieser bisherig noch nicht in nennenswertem Ausmaß für den menschlichen Ingestion verwendet wurden und die unter nachstehende Gruppen von Erzeugnissen fallen:
a) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten, die hereditär veränderte Organismen im Sinne der Verordnung 90/220/EWG involvieren oder aus solchen bestehen;
b) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die aus hereditär veränderten Organismen hergestellt wurden, solche nichtsdestotrotz in enthalten;
c) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder präzise modifizierter primärer Molekularstruktur;
d) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen dasein oder aus diesen vereinsamt worden sind;
e) Nahrung und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen existenz oder aus Pflanzen abgeschieden worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Viktualien oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Esswaren gültig sein können;
f) Essen und Lebensmittelzutaten, bei deren Anfertigung ein un übliches Operation angewandt worden ist und bei denen dieses Arbeitsgang eine bedeutende Veränderung ihrer VerknüPfung oder der Organismus der Nahrungsmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Anzahl unerwünschter Stoffe im Nahrungsmittel auswirkt."

(Quelle: Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 ueber neuartige Viktualien und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006
)

Die Novel Food Edikt der EU

Nach der Novel Food Erlass der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Essen und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Essen bzw. einen neuen Zusatz auf den Marktgebiet bringen möchte, dieser Vorhaben zunächst der für Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder hinsichtlich Annahme oder ZurüCkweisung zugänglich gemacht.

Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Ausschuss eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Diese Diskussionsrunde unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Konsument und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Ausfragen und schaulustig sich insbesondere für Befragen der Toxikologie und Hygiene bei der Lebensmittelproduktion. Dieses große Menge unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche BüRgschaft der Konsument in punkto neuer Lebensmittel bieten.

Die Novel Food Erlass ist laut der EU anzuwenden auf:

"...das In Umlauf Bringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft, die in dieser bisherig noch nicht in nennenswertem Ausmaß für den menschlichen Ingestion verwendet wurden und die unter nachstehende Gruppen von Erzeugnissen fallen:
a) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten, die hereditär veränderte Organismen im Sinne der Verordnung 90/220/EWG involvieren oder aus solchen bestehen;
b) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die aus hereditär veränderten Organismen hergestellt wurden, solche nichtsdestotrotz in enthalten;
c) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder präzise modifizierter primärer Molekularstruktur;
d) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen dasein oder aus diesen vereinsamt worden sind;
e) Nahrung und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen existenz oder aus Pflanzen abgeschieden worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Viktualien oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Esswaren gültig sein können;
f) Essen und Lebensmittelzutaten, bei deren Anfertigung ein un übliches Operation angewandt worden ist und bei denen dieses Arbeitsgang eine bedeutende Veränderung ihrer VerknüPfung oder der Organismus der Nahrungsmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Anzahl unerwünschter Stoffe im Nahrungsmittel auswirkt."

(Quelle: Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 ueber neuartige Viktualien und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006
)

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